Durchgangsarzt (D-Arzt)

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mit Verletzungen die eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten haben, ist ein Durchgangsarzt oder Unfallkrankenhaus aufzusuchen.

Der D- Arzt hat eine besondere Zulassung durch die Berufsgenossenschaften (BG) und entscheidet über die Behandlung nach Kassenrecht oder BG- Recht.