PSA Persönliche Schutzausrüstung

PSA, dieses Kürzel steht für Persönliche Schutzausrüstung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und an Hand dieser Gefährdungsbeurteilung fest zu legen, welche PSA bei dieser Arbeit zu tragen ist.

Die bekanntesten bzw. gebräuchlichsten PSA sind:
– Schutzhelm
– Schutzbrille
– Gehörschutz
– Atemschutz
– Schutzhandschuhe
– Schutzanzug
– Sicherheitsschuhe

Nicht jede angebotene PSA ist aber geeignet, so muss der Arbeitgeber an Hand der Gefährdungsbeurteilung je nach Art der Gefährdung auch prüfen, welche PSA geeignet ist.

Hier zwei Beispiele:
Beim Gehörschutz wird nach der Lärmbelastung, gemessen in db(a) und Art des Arbeitsablaufes die geeignete Form und dem Lärmschutzfaktor unterschieden.
Die Schutzhandschuhe werden entweder nach Art der Tätigkeit ausgesucht, oder nach Art des im Einsatz befindlichen Gefahrstoffes.

Kopfschutz

Kopfschutz

Der wohl bekannteste Kopfschutz ist der Helm.

Der Unternehmer hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz festzulegen, ob und welche Art von Schutzhelm zu tragen ist.

Es gibt auch Situationen, wie z. B. das Reinigen von Kesseln, bei denen der Mitarbeiter in den Kessel klettern muss. Der normale Schutzhelm ist dann von seinen Ausmaßen her ungeeignet.

Hier empfiehlt sich dann die Schutzkappe.

Die Schutzkappe schützt natürlich nicht vor herabfallenden Teilen, aber sie schützt den Kopf vor dem Anstoßen an gefährliche Oberflächen, beim Kesselreinigen.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Ihnen dabei behilflich sein.