Fahrzeugbetrieb

Setzt ein Unternehmen eigene Kraftfahrzeuge (Dienstfahrzeuge) ein, unterliegt der Fahrzeugbetrieb der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D29.

Regelmäßige Unterweisung der Kraftfahrer zu:

  • Angebotsuntersuchung G25
  • Verhalten im Straßenverkehr
  • Nullpromille
  • Betriebsanweisung
  • Warnweste
  • Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk

Dies sind nur einige Stichworte die bedacht sein müssen.