Als ich im letzten Herbst in einer Senioreneinrichtung Unterweisungen für Mitarbeiter durchführte, traf ich eine junge Frau, in Ihrem Gesicht waren Hautveränderungen sichtbar. Ich erinnerte mich hautnah an den Unfall, dessen Unfallanzeige mir per Fax auf den Schreibtisch flatterte.
Was war passiert?
Die junge Frau sollte in der hauseigenen Großküche großflächig den Steinfußboden mit einem Desinfektionsmittel einsprühen. Dabei spritzte ihr die Flüssigkeit ins Gesicht. Das Desinfektionsmittel war ätzend, es gab Hautverätzungen.
Warum kam es zu diesem Unfall?
Nach einem Gespräche mit dem Küchenleiter wurde klar, die Sprühpistole war defekt, Schutzausrüstung stand nicht bereit.
Unfallanalyse:
Der Unfall hätte der jungen Frau das Augenlicht kosten können, sie hatte keine Schutzbrille auf. Obwohl für jeden Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt und für jeden Mitarbeiter sichtbar eine Betriebsanweisung vorhanden sein muss, gab es beides nicht. Das Produkt war im Übrigen als „reizend“ gekennzeichnet. Somit wusste die junge Frau nicht, dass sie mit einem ätzenden Gefahrstoff hantierte.
In der Folge wusste sie natürlich auch nicht, dass sie neben einer Schutzbrille, auch Gummistiefel, Gummischürze und Gummihandschuhe hätte benutzen müssen. Die defekte Sprühpistole war leider dem Küchenleiter und auch dem zuständigen Außendienstmitarbeiter der Herstellerfirma bekannt. Nach einem Schriftverkehr mit dem Hersteller, wurde nicht nur die Sprühpistole kurzfristig ausgetauscht, ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt zeigte, dass das Produkt „ätzend“ war.
Fazit:
Schon ein relativ ungefährliches Produkt kann bei unsachgemäßer Benutzung zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.
Betriebsanweisungen müssen sichtbar vorhanden sein, Unterweisungen der Mitarbeiter sind unerlässlich. Vorgesetzte müssen persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe, ggfs. Schutzschuhe (Stiefel) und Schutzschürze nicht nur bereitstellen, sie müssen auch deren Benutzung überwachen.
Mein persönliches Fazit:
Ich baue diesen Unfall in meine Unterweisungen zum Thema Gefahrstoffe ein, dabei gehe ich nicht nur aus die Gefahrstoffsymbole und deren Bedeutung ein, sondern auch auf den Aufbau einer Betriebsanweisung.
Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, aus der Betriebsanweisung Gefahren, Schutzmaßnahmen und notwendige Erste Hilfe Maßnahmen zu erkennen.
Und ich gehe selbstverständlich auch auf die Arten der PSA ein.
Ein Beispiel hierzu ist die Brille als Sehhilfe – sie ist keine Schutzbrille!