Die Arbeitsstättenverordnung fordert es:
Jeder Betrieb muss Vorkehrungen treffen, damit sich die Mitarbeiter bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.
Prüfen Sie jetzt, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen.
Stellt die Behörde fest, dass in Ihrem Betrieb zu wenig Brandschutzhelfer bestellt (und geschult) sind, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid von bis zu 2.000 € rechnen.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 04/2016
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
Helmut Kästingschäfer
Ich bin berechtigt nach DGUV 205-023 Brandschutzhelfer zu Schulen.