So steht es in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): „ Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.“ Dennoch kommt es pro Jahr zu mehr als 1.000 Vergiftungsfällen, weil Ahnungslose umgefüllte Reinigungsmittel aus Lebensmittelverpackungen trinken.
Quelle: gefahrstoffe aktuell05/2014