Vor einem Jahr wurden die Regeln für die Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz angepasst. Wurde in Ihrem Betrieb bereits geprüft, ob und welche Kennzeichen ergänzt oder ausgetauscht werden müssen?
Können Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden, sind Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnungen erforderlich. Im Rahmen der Aktualisierung der Arbeitsschutzregel (ASR) A1.3 „Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ wurden die Zeichen an europäische Standards angepasst. Mit nur 10 Fragen können Sie klären, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung den aktuellen Vorschriften entspricht:
Werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um festzulegen, wo welche Kennzeichnung erforderlich ist?
Entsprechen die verwendeten Kennzeichen der ASR A1.3?
Ist die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter über die Bedeutung der Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung sichergestellt?
Wird regelmäßig geprüft, ob die Sicherheits– und Gesundheitskennzeichnung auf dem neuesten Stand, intakt und gut erkennbar ist? Ein Turnus von 2 Jahren hat sich bewährt.
Ist betriebsintern geregelt, welche bzw. wie viele Kennzeichnungen an einer Stelle maximal sinnvoll sind?
Wurden nicht mehr gültige oder unzweckmäßige Kennzeichnungen entfernt?
Sind die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen gekennzeichnet?
Sind die Aufbewahrungsorte für das Erste Hilfe Material und anderen Erste Hilfe Einrichtungen eindeutig gekennzeichnet?
Sind Rettungswege und Notausgänge eindeutig, klar und auch im Dunkeln sichtbar (nachleuchtend) gekennzeichnet?
Werden Risiken an unübersichtlichen Stellen der innerbetrieblichen Verkehrswege und an sonstigen Gefahrenstellen durch Sicherheitszeichen angezeigt?
Quelle: gefahrstoffe aktuell03/2014
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