Arbeiten in engen Räumen: Diese Maßnahmen sind Pflicht
Zu den engen Räumen gehören insbesondere Behälter, Kessel, Tanks und Silos. Wenn in diesen Bereichen Gefahrstoffe vorhanden sind, müssen sie bei Tätigkeiten wie beispielsweise Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten besondere Schutzmaßnahmen treffen.
Worauf Sie vor Beginn der Arbeiten achten müssen:
1. Entleeren und reinigen Sie Behälter, Silos und enge Räume.
2. Stellen sie sicher, dass alle Zu- und Abgänge wirksam unterbrochen sind, durch die Gefahrstoffe, Gase in gefährlicher Konzentration oder Menge in Behälter, Silos und enge Räume gelangen können.
3. Sorgen Sie dafür, dass keine Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsgefährdender Konzentration sowie keine explosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten können.
Kann das Auftreten von Gefahrstoffen in gefährlicher Konzentration oder Menge durch
vorgenannte Maßnahmen nicht verhindert werden, müssen Ihre Mitarbeiter Atemschutz benutzen.
5. Stellen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Stoffe und Zubereitungen in welcher Konzentration enthalten sind oder im Verlauf der Arbeiten auftreten können und ob Sauerstoffmangel auftreten kann. In den meisten Fällen ist dazu Freimessen erforderlich. Diese Messungen müssen an repräsentativer Stelle erfolgen.
Achten Sie darauf, dass vor Beginn der Arbeiten ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, in dem die erforderlichen Maßnahmen festgelegt sind. Der Aufsichtführende, der Sicherungsposten und bei Fremdunternehmen der Verantwortliche eines Auftragsnehmers haben durch Unterschrift auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis der festgelegten Maßnahmen zu bestätigen.
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 04/2016
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