Vor rund 3 Jahren wurden die Regelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge überführt.
Jetzt gibt es hierzu die erste Arbeitsmedizinische Regel (AMR). Sie konkretisiert die Regelunge zu Angebotsuntersuchungen.
Quelle und vollständiger Text: Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell 02/2012