Ein Arbeits– oder Wegeunfall ist meldepflichtig, wenn ein Ausfall von mehr als drei Arbeitstagen vorliegt. Die Unfallmeldung ist an die zuständige Berufsgenossenschaft und bei schweren Unfällen oder Tod an die zuständige Bezirksregierung Dezernat 56 Arbeitsschutz zu übermitteln.
Vergessen wird oft die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die in jedem Fall zu beteiligen ist. Sie muss die Unfallmeldung auswerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle vorschlagen.