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Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz sind in folgenden Fällen erforderlich:
• ab 0 Meter, wenn der Arbeitsplatz am oder über dem Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann liegt, etwa einem Silo.
• ab 1 Meter, wenn der Arbeitsplatz an freiliegenden Treppenläufen oder Treppenabsätzen liegt. Hierbei wird ein dreiteiliger Seitenschutz erforderlich. Das gilt auch für Maschinenhäuser und Führerstände.
• ab 2 Meter rund um Gerüste. Hier muss systematisch ein Seitenschutz montiert ein.
• ab 3 Meter , beispielweise bei Dacharbeiten.
• ab 5 Meter, dieser Wert gilt z. B. bei Mauerarbeiten oder Arbeiten an Fenstern.
Quelle: Arbeit und Gesundheit 05 06 2014
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