Die praktische Arbeit vor Ort beim Kunden, wie Begehungen und Beratungsgespräche wurde durch die Krise erst einmal gestoppt. Dann kam der Arbeitsschutzstandart SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Nun galt es, schnell umdenken und überlegen, wie kann ich meinen Kunden helfen. Gesagt, getan – ein Programm zur Durchführung von Videokonferenzen beschaffen, ein Grundkonzept erarbeiten und den Kunden die gemeinsame Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts anbieten.
Viele Kunden haben es dankbar angenommen und so wurden in Videokonferenzen die Maßnahmenkonzepte gemeinsam erarbeitet und ja nach Situation und Unternehmensstruktur immer wieder auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) angepasst. Dabei war und ist natürlich wichtig, die Aktualisierungen der CoronaSchVO zu beachten und entsprechende Informationen an die betroffenen Unternehmen weiter zugeben.
Die Arbeitsschutz Ausschuss Sitzungen (ASA) wurden als Videokonferenz durchgeführt und es zeigte sich: Die ASA wurde in einem völlig neuen Gesicht abgewickelt. Die Themen wurden gestrafft und damit weniger zeitintensiv, Fahrzeiten und Fahrkosten entfielen.
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Beratungen und Problemerörterungen wurden ebenfalls im neuen Gewand abgewickelt.
Das Angebot der Betreuungsleistung wurde erweitert, Unterweisungen und Schulungen (ohne praktischen Anteil) können als Webinar durchgeführt werden.
Eine weitere Möglichkeit könnte sein, per Video einen bestimmten Bereich zu betrachten und damit Vorort Begehungen einzuschränken.
Neue Erfahrungen in der Schulung mit praktischem Anteil sind umgesetzt, so ist mit einem Gesichtsvisier auch eine Schulung über längerem Zeitraum möglich. Im praktischen Teil finden Desinfektionstücher Anwendung.
Das Fazit: Eine Krise kann auch positive Folgen haben und aufzeigen, wie die Digitalisierung auch im Arbeitsschutz erfolgreich umgesetzt werden kann.