Beispiele für Arbeitsmittel und wie der Unternehmer die Sicherheit der Arbeitsmittel gewährleistet:
* Für Prüfpflichtige Anlagen und Betriebsmittel, wie
* Ortsfeste elektrische Anlagen
* Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
* Kraftbetriebene Tore
* RWA Anlagen
* Feuerlöscher
* Lastaufnahmemittel
* PSA Absturz
* Flurförderzeuge
* Krane
* Handgabelhubwagen
* Hochdruckreiniger
* Kraftfahrzeuge
sind Prüffristen festzulegen!
Werkzeuge und Hilfsmittel sind vor Benutzung auf Unversehrtheit zu prüfen.
Auch ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel!
Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Helmut Kästingschäfer