Der Sicherheitsbeauftragte sorgt sich um die Sicherheit der Arbeitskollegen. Doch wer Aufgaben übernimmt, der hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!
Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung und die verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz – und zwar unabhängig davon, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist.
Darauf hat der Sicherheitsbeauftragte Anspruch:
• Auf Zahlung des entsprechenden Arbeitsentgelts für die Dauer der Ausbildung und die Zeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
• Bewegungsfreiheit im Betrieb und die erforderliche Zeit für die Erfüllung seiner Aufgaben.
• Beteiligung an den Untersuchungen von Arbeitsunfällen, die sich in seinem Zuständigkeitsbereich ereignet haben.
• Antworten auf Meldungen über festgestellte Mängel und auf Verbesserungsvorschläge.
• Teilnahme an Betriebsbesichtigungen der BG, der Arbeitsschutzverwaltung (BezReg) und der Sifa.
• Freistellung für Fortbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte.
• Wichtig für den Unternehmer:
o Der Sicherheitsbeauftragte darf wegen der Erfüllung der übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die Nutzung dieser Rechte ist Voraussetzung für ihren Einsatz für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.
(Aus gefahrstoffe aktuell 11 2018)