Eigentlich selbstverständlich: Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt werden, die durch ihre Form oder Bezeichnung zu einer Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. Dennoch kommt es pro Jahr zu mehr als 1000 Vergiftungsfällen, weil Ahnungslose umgefüllte Chemikalien aus Getränkeflaschen trinken.
Am Arbeitsplatz ist diese Nachlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen kann.
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Auszug aus: gefahrstoffe aktuell 08/2018