AM 21.04.2018 WIRD DIE PSA-VERORDNUNG RECHTSVERBINDLICH
PSA = Persönliche Schutz Ausrüstung
Gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 müssen Hersteller, aber auch Händler und Importeure sicherstellen, dass die PSA dem Stand der Technik entsprechen.
Im Klartext, PSA in der Kategorie II und III muss eine EU-Baumusterprüfung und Prüfung der Konformität nachweisen.
Ihr Lieferant muss diese Erklärung ohne Aufforderung mitliefern.
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Helmut Kästingschäfer
Auszug aus gefahrstoffe aktuell 03 2018