Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt – und der ist für alle Neuzulassungen seit Mai 2006 Pflicht.
Die wichtigsten Informationen rund um die Fahrerkarte haben die Experten von TÜV SÜD Auto Service für Sie übersichtlich zusammengestellt:
Funktion: Die Fahrerkarte speichert die Lenk- und Ruhezeiten für 28 Tage sowie die Daten zur Identität des Fahrers. Somit ist die Fahrerkarte ein persönliches Dokument und nicht an Dritte übertragbar. Wenn sich übrigens Ihre persönlichen Daten (Führerscheinnummer, Adresse etc.) ändern, dürfen Sie die Fahrerkarte dennoch bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzen.
Gültigkeit: Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig, danach sollten Sie rechtzeitig, frühestens aber sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt müssen Sie am TÜV SÜD Service-Center eine Ersatzkarte beantragen. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist.
Selbstcheck: Sie können die gespeicherten Daten entweder auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten auf einem PC einsehen.
Analog/digital: Wenn Sie mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag fahren, dann müssen Sie alle Aufzeichnungen (Schaublätter und Fahrerkarte) bereitstellen.
Diebstahl: Bei Diebstahl müssen Sie die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten. Die polizeiliche Meldung muss dann zur Antragstellung einer Ersatzkarte beim TÜV SÜD Service-Center vorgelegt werden.
Verantwortlichkeit: Sie sind sowohl für die sichere Aufbewahrung wie auch für den korrekten Umgang mit der Fahrerkarte selbst verantwortlich.
Entzug: Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder Ihre Beschäftigung als Fahrer aufgeben, bleibt die Fahrerkarte dennoch bei Ihnen. Entzogen wird Ihnen die Fahrerkarte lediglich, wenn sich herausstellt, dass sie gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt oder benutzt hat und wenn die Fahrerkarte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente beantragt wurde.
Die Fahrerkarte muss bei jeder Fahrt mitgeführt und bei Kontrollen ausgehändigt werden. Jeder Fahrer darf nur eine einzige gültige Fahrerkarte haben.
Eine Information des TÜV SÜD